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   BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87   

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https://dejure.org/1988,2057
BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87 (https://dejure.org/1988,2057)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1988 - 1 StR 628/87 (https://dejure.org/1988,2057)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87 (https://dejure.org/1988,2057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der erpresste Betrag einem zustehe - Tateinheit bei einer nach Vollendung einer Straftat neu, mit der Absicht der Beutesicherung, begangenen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 453
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87
    Jedoch ist anerkannt, daß eine nach der Vollendung der Tat liegende Handlung, die der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht des Täters dient und zugleich ein weiteres Strafgesetz verletzt, Ausführungshandlung beider Delikte ist und Tateinheit begründen kann (BGHSt 26, 24, 27).
  • BGH, 04.04.1984 - 3 StR 90/84

    Tateinheit bei Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87
    Damit besteht zwischen der räuberischen Erpressung und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Tateinheit (vgl. BGH StV 1984, 374; BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - 3 StR 431/76).
  • BGH, 24.11.1976 - 3 StR 431/76

    Vorliegen von Tateinheit zwischen Erpressung und Nötigung bei Abwehren eines

    Auszug aus BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87
    Damit besteht zwischen der räuberischen Erpressung und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Tateinheit (vgl. BGH StV 1984, 374; BGH, Beschluß vom 24. November 1976 - 3 StR 431/76).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Besitz von Betäubungsmitteln in

    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Denn Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes, aber noch vor dessen tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit dem Raub in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 04.08.2004 - 2 StR 183/04

    Räuberische Erpressung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Tateinheit;

    Dabei ist in der Rechtsprechung allerdings anerkannt, daß eine nach der Vollendung der Tat liegende Handlung, die der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht des Täters dient und zugleich ein weiteres Strafgesetz verletzt, Ausführungshandlung beider Delikte ist und Tateinheit begründen kann (BGHSt 26, 24, 27; BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1 und 2).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

    Da der Angeklagte von Beginn des Tatgeschehens an bis zu der Brandlegung in räuberischer Absicht handelte und die schwere räuberische Erpressung beim Legen des Feuers noch nicht beendet war (UA 21), besteht zwischen allen vom Angeklagten verwirklichten Straftatbeständen Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21, 22; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub -

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und sogleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 455/98

    Tateinheit zwischen schwerer räuberischer Erpressung und Mord nach Vollendung

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).
  • BVerfG, 09.10.1997 - 2 BvR 2100/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisses

    Seine Voraussetzungen sind in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor nicht in jeder Hinsicht geklärt (vgl. dazu allgemein Vogler in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., vor § 52 , Rn. 131 ff.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1996, S. 735 f.; zur Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 8 und 13).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 210/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen Diebstahl und schwerer Körperverletzung - Kurze

  • BGH, 12.03.1993 - 3 StR 45/93

    Verwerfung der Revision - Änderung eines Schuldspruchs - Tateinheit von Diebstahl

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